Tippgeber: Sichern Sie sich bis zu 10.000 € Provision

Bineta Robbe-Naumoski

Tippgeberprovision sichern


Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?

Vielleicht wissen Sie von einem bevorstehenden Immobilienverkauf in Ihrem Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft oder aus Ihrem beruflichen Umfeld. Auch ein Grundstück, ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kann für uns interessant sein.

Teilen Sie Ihren Hinweis mit uns – wir kümmern uns um den Rest.

Kommt durch Ihren Tipp ein erfolgreicher Immobilienverkauf zustande, bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Prämie von bis zu 10.000 €.

Auch für B2B-Partner lohnt sich die Zusammenarbeit: Für erfolgreiche Empfehlungen zahlen wir eine Tippgeberprovision von bis zu 10 %.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unkomplizierte TippabgabeAttraktive Vergütung für erfolgreiche EmpfehlungenFaire und transparente AbwicklungSichere Auszahlung bei erfolgreichem Abschluss
Sie kennen eine Immobilie, die verkauft werden soll?
Dann geben Sie uns den Tipp – und profitieren Sie davon.

So einfach funktioniert es


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IMMOBILIENTIPP ABGEBEN

Sie informieren uns unkompliziert über eine Verkaufsabsicht in Ihrem Umfeld – egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeobjekt.

DISKRETE PRÜFUNG

Wir prüfen Ihren Hinweis umgehend mit absoluter Vertraulichkeit. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Tippgebervereinbarung.

PROFESSIONELLER VERKAUF

Unser Expertenteam übernimmt die gesamte Vermarktung, regelt alle Details und findet zügig den passenden Käufer für das Objekt.

SICHERE AUSZAHLUNG

Nach erfolgreichem Abschluss zahlen wir Ihnen direkt Ihre Prämie aus. Bis zu 10.000 € für Privatpersonen / bis zu 10 % für B2B-Partner.

Jetzt Immobilientipp unverbindlich abgeben


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Welche Immobilie oder welches Grundstück möchten Sie uns empfehlen?
Persönliche Immobilienberatung bei Westpark Immobilien

Rahmenbedingungen


Damit wir einen Immobilientipp als solchen berücksichtigen können, gelten folgende Voraussetzungen:

Kontaktdaten: Wir benötigen die Anschrift der Immobilie sowie den Namen und die Kontaktdaten des Eigentümers
Neue Information: Die von Ihnen empfohlene Immobilie bzw. das Grundstück ist uns bislang nicht bekannt.
Noch nicht am Markt: Das Objekt wird zum Zeitpunkt Ihrer Empfehlung noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten – weder über Immobilienportale und Zeitungsanzeigen noch durch Verkaufsschilder oder vergleichbare Maßnahmen.
Tippgebervereinbarung: Voraussetzung für eine Tippgeberprovision ist, dass diese vor oder spätestens bei Übermittlung des Immobilientipps ausdrücklich mit uns vereinbart und bestätigt wurde. Nachträglich gemeldete Ansprüche können nicht berücksichtigt werden, wenn uns der Tipp bei Abschluss des Maklerauftrags nicht bekannt war.
Eigene Immobilie: Empfehlungen für die eigene Immobilie oder für eine Immobilie des eigenen Lebenspartners bzw. der eigenen Lebenspartnerin sind von der Tippgeberprovision ausgeschlossen.

Wann könnte ein Verkauf bevorstehen?


Eine Verkaufsabsicht wird nicht immer unmittelbar kommuniziert. Häufig lassen sich jedoch bestimmte Veränderungen beobachten, die auf einen bevorstehenden Verkauf oder eine veränderte Lebenssituation hindeuten können.
Mögliche Hinweise sind beispielsweise:

  • Die Immobilie steht über einen längeren Zeitraum leer.
  • Der Briefkasten wird augenscheinlich nicht mehr regelmäßig geleert.
  • Die Pflege und der Erhalt von Garten und Außenanlagen nehmen sichtbar ab.
  • Im persönlichen Umfeld wird über einen Umzug, eine Veränderung der Wohnsituation oder einen möglichen Verkauf gesprochen.
  • Erste Aktivitäten wie Vermessungen, Besichtigungen oder sonstige Vorbereitungen werden an der Immobilie wahrgenommen.

Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Eigentümer einen Verkauf in Erwägung zieht. Oft sind es persönliche Gespräche oder kleine Veränderungen, die einen ersten Hinweis geben.

Wenn Sie eine entsprechende Information erhalten oder eine interessante Entwicklung beobachten, freuen wir uns über Ihre Mitteilung. Wir prüfen den Hinweis mit der gebotenen Diskretion und übernehmen die weitere Kontaktaufnahme persönlich und professionell.

Erfolgreiche Tippgeber

Sehen Sie hier eine Auswahl unserer erfolgreichen Tippgeber. Vielleicht sind Sie auch bald dabei?

2.900 €

Danke an Herrn Thomas B. für die Empfehlung eines Verkaufsobjekts. Seine Prämie: 2.900 Euro.

8.000 €

Frau Claudia S. hat richtig gelegen: Ihre Empfehlung einer Immobilie führte zum Verkauf. Belohnung: 8.000 Euro.

6.500 €

Frau Petra W. hat mit ihrem Tipp den richtigen Riecher bewiesen und eine tolle Immobilie empfohlen. Wir bedanken uns mit 6.500 Euro bei ihr.

10.000 €

Ein guter Tipp macht den Unterschied: Frau Julia K. bekam 10.000 Euro für die Empfehlung einer Immobilie zum Verkauf.

3.500 €

Ihr Verkaufstipp ist uns einiges wert. Wir freuen uns über den Tipp von Herrn Andreas M., der dafür 3.500 Euro erhalten hat.

8.500 €

Herzlichen Dank an Frau Susanne F. Ihr Tipp führte zum Verkauf und wird von uns mit 8.500 Euro belohnt. Wir bedanken uns herzlich für die Weiterempfehlung!

Gut informiert rund um Ihren Immobilientipp


Von der ersten Empfehlung bis zur möglichen Prämie – hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unser Tippgeberprogramm.

Als Tippgeber machen Sie uns auf eine Immobilie und deren Eigentümer aufmerksam, bei der möglicherweise ein Verkauf bevorsteht und die uns bislang nicht bekannt ist. Sie stellen lediglich den Kontakt her – die weitere Vermarktung und Abwicklung übernehmen wir.

Für private Tippgeber ist eine Prämie von bis zu 10.000 Euro möglich. Bei gewerblichen Kooperationspartnern können bis zu 10 % Tippgeberprovision vereinbart werden.
Die individuelle Höhe der Vergütung wird vorab gemeinsam festgelegt und verbindlich bestätigt.

Ja. Sie können uns auch auf eine Immobilie aufmerksam machen, deren Eigentümer Sie persönlich kennen – beispielsweise aus dem Kreis Ihrer Familie, Freunde, Bekannten oder Nachbarschaft.
Ausgenommen sind Ihre eigene Immobilie sowie Immobilien, die Ihrem Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin gehören.

Grundsätzlich können Sie uns Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke empfehlen.
Voraussetzung ist, dass sich das Objekt im regionalen Umfeld befindet, uns bislang nicht bekannt ist und noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird.

Wir prüfen Ihre Empfehlung zunächst diskret und unverbindlich und informieren Sie, ob die Voraussetzungen für eine Tippgeberprämie erfüllt sind.
Anschließend kümmern wir uns um die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer und übernehmen auf Wunsch den gesamten Verkaufsprozess.
Kommt es zu einem erfolgreichen Verkauf, erhalten Sie die zuvor vereinbarte Tippgeberprämie.