Mit Westpark Immobilien in einer anspruchsvollen Zeit den Überblick behalten

Immobilie & Scheidung – das Wichtigste auf einen Blick
Eine Trennung ist immer eine emotionale und komplexe Situation – besonders, wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Neben
persönlichen Entscheidungen spielen auch rechtliche und finanzielle Aspekte eine entscheidende Rolle.
Bei Westpark Immobilien in Krefeld steht Ihnen ein Expertenteam mit fundiertem akademischem Hintergrund (Masterabschlüsse in Immobilienwirtschaft, International Management, Geografie und Ingenieurwesen) diskret zur Seite. Wir verbinden tiefgreifendes Marktwissen in der Seidenstadt mit dem nötigen Feingefühl für Ihre individuelle Situation. Unser Ziel: Eine reibungslose Lösungsfindung, die Ihre Vermögenswerte schützt und beiden Parteien einen unbelasteten Neustart ermöglicht. Unser Anspruch: Den exakten Wert Ihres gemeinsamen Eigentums zu beziffern, die Immobilie optimal zu vermarkten oder Sie bei einer internen Übernahme professionell zu begleiten – mit minimalem Stress für Sie beide.
Ihre Optionen bei einer Trennung professionell umsetzen
Bei gemeinschaftlichem Eigentum müssen einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Unser Team analysiert Ihre Situation und entwickelt eine passgenaue Strategie:
Verkauf: Professionell begleitet durch uns als neutralen Makler, um am Krefelder Markt den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Übernahme: Ein Partner verbleibt im Objekt und zahlt den anderen aus. Hierbei helfen wir, die Basis für eine faire Berechnungsgrundlage zu schaffen.
Vermietung: Wenn noch keine finale Einigung erzielt wurde, strukturieren wir eine vorübergehende Vermietung als clevere Zwischenlösung.
Westpark Immobilien kennt die rechtlichen und emotionalen Herausforderungen – und weiß, worauf es jetzt ankommt.
Objektive Marktwertermittlung
Wir kennen den Krefelder Immobilienmarkt genau und ermitteln den exakten Verkehrswert Ihres Objekts – die wichtigste Grundlage für einen gerechten Zugewinnausgleich.
Exposés, die überzeugen
Hochwertige Fotografie, optimierte Grundrisse, lückenlose Datenräume und ein professioneller Auftritt auf allen großen Plattformen sorgen für bestmögliche Verkaufsresultate.
Neutrale Begleitung
Trennungen fordern Kompromisse. Als unparteiischer Dritter nehmen wir uns Zeit, hören beiden Seiten zu und entwickeln eine Strategie, die rechtliche und finanzielle Konflikte minimiert.
Absolute Diskretion
Wir garantieren Ihnen eine vertrauensvolle und verlässliche Abwicklung, damit Sie sich ganz auf Ihre Neuorientierung fokussieren können.

1. Eigentum & Grundbuch
Zunächst muss geklärt werden, wer im
Grundbuch eingetragen ist.
Alleineigentum:
Der Eigentümer behält die Immobilie. Ein Verkauf oder größere Entscheidungen benötigen bis zur Scheidung die Zustimmung des Ex-Partners.
Gemeinschaftliches Eigentum:
Einvernehmliche Lösungen wie Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Vermietung müssen gefunden werden. Frühzeitige Abstimmung vermeidet rechtliche und finanzielle Konflikte.

2. Finanzierung & Kredit
Bei gemeinsam aufgenommenen Krediten ist die Bank einzubeziehen.
Soll ein Partner die Immobilie allein übernehmen, ist die Zustimmung der Bank erforderlich.
Eine Umschuldung kann zusätzliche Kosten verursachen, z. B. Vorfälligkeitsentschädigung.
Sorgfältige Planung minimiert Risiken und ermöglicht eine reibungslose Übernahme

3. Zugewinnausgleich
Der Wertzuwachs der Immobilie während derEhe wird in der Regel hälftig geteilt.
Berechnungsgrundlage ist der Verkehrswert abzüglich bestehender Verbindlichkeiten.
Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung geltend gemacht werden.

4. Kosten & Übertragung
Bei der Übertragung einer Immobilie sollten Sie mögliche Kosten von Anfang an berücksichtigen, etwa für Gutachten, Notar, Grundbucheintrag oder rechtliche Schritte. Übernimmt ein Partner die Immobilie, zahlt er den anderen aus und wird alleiniger Eigentümer. Eine sorgfältige Planung sorgt dafür, dass die Übertragung reibungslos verläuft und unerwartete Kosten vermieden werden.

5. Steuerliche Themen
Auch steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle:
Spekulationssteuer: Diese fällt an, wenn innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb ein Gewinn erzielt wird. Ausgenommen ist die
Steuer, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde.
Grunderwerbsteuer: Bei Übertragungen zwischen Ehepartnern während der Ehe oder im Zuge der Scheidung fällt sie in der Regel
nicht an.
Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren und die optimale Lösung zu finden.
Interesse? Dann schreiben Sie uns gerne.
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