Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz
Nachlassimmobilien mit Westpark Immobilien in Krefeld sorgenfrei veräußern

Ein Haus oder eine Wohnung in Krefeld geerbt – Wie geht es nun weiter?
Eine Erbschaft ist oft mit Trauer verbunden und stellt Hinterbliebene gleichzeitig vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Was ist das geerbte Haus wert? Welche steuerlichen Pflichten entstehen? Bei Westpark Immobilien in Krefeld treffen Sie auf verständnisvolle Expertinnen und Experten mit fundiertem akademischem Hintergrund (Masterabschlüsse in Immobilienwirtschaft, International Management, Geografie und Ingenieurwesen). Wir verbinden dieses tiefe Fachwissen mit langjähriger Praxis und einem präzisen Verständnis für den Krefelder Immobilienmarkt. So erarbeiten wir für Sie als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft Lösungen, die durchdacht, rechtssicher und auf Ihre familiäre Situation zugeschnitten sind.
Unser Anspruch: Den Wert des Nachlasses exakt zu ermitteln, das Objekt bestmöglich zu vermarkten und einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten – bei minimalem Aufwand für Sie.
Geerbte Immobilien in Krefeld professionell bewerten und verkaufen
Wer eine Immobilie erbt, hat grundsätzlich drei Optionen: Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf. Insbesondere in einer Erbengemeinschaft ist der Verkauf meist die fairste und unkomplizierteste Lösung, da das Objekt selbst nicht einfach aufgeteilt werden kann – der Verkaufserlös hingegen schon. Unser Team prüft vorab essenzielle Details wie laufende Kredite, bestehende Grundschulden oder Baulasten und entwickelt eine passgenaue Verkaufsstrategie.
Westpark Immobilien kennt den Krefelder Markt sowie seine Stadtteile und weiß genau, worauf es bei der Abwicklung von Nachlassobjekten ankommt.
Präzise Wertermittlung für Erben
Wir kennen den Markt im Rheinland detailliert. Mit einem belastbaren Verkehrswert (über Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) schaffen wir die Grundlage für die Erbschaftsteuer und die interne Auszahlung.
Exposés, die überzeugen
Brillante Fotografie, übersichtliche Grundrisse, lückenlose Datenräume zur Historie des Hauses und eine Premium-Platzierung auf allen Immobilienportalen.
Einfühlsame Begleitung
Jeder Nachlass ist mit persönlichen Erinnerungen verknüpft. Wir nehmen uns Zeit, fungieren bei Erbengemeinschaften als objektiver Mediator und strukturieren gemeinsam den besten Weg.
Diskretion und Verlässlichkeit
Wir garantieren Ihnen eine pietätvolle, vertrauensvolle und hochprofessionelle Abwicklung in dieser sensiblen Phase.

Das müssen Sie zur Erbschaftsteuer wissen
Eine geerbte Immobilie bringt oft viele Fragen mit sich: Was ist die Immobilie wert? Was passiert mit der Erbschaftsteuer? Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Dieser Überblick hilft Ihnen bei den wichtigsten Entscheidungen.
Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt häufig steuerfrei – abhängig von Wohnfläche und tatsächlicher Nutzung. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

1. Eigentumsverhältnisse klären
Zunächst sollte geprüft werden, wer die Immobilie erbt.
Alleinerbe: Sie entscheiden allein über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung.
Erbengemeinschaft: Alle Erben müssen gemeinsam zustimmen; Entscheidungen können nur einvernehmlich getroffen werden.
Tipp: Bei Uneinigkeit kann ein neutraler Makler oder Berater helfen, Konflikte zu vermeiden und Lösungen zu finden.

2. Verkehrswert ermitteln
Vor jeder Entscheidung ist es wichtig, den Marktwert der Immobilie zu kennen:
– Professionelle Wertermittlung durch Sachverständige
– Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren
Der Verkehrswert ist entscheidend für Verkauf, Erbschaftsteuer und interne Einigungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

3. Erbschaftsteuer prüfen
Ob und wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem ab von:
– Verwandtschaftsgrad
– Freibeträgen
– Verkehrswert der Immobilie
– Eigennutzung durch die Erben
Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, steuerliche Überraschungen zu vermeiden und die beste Vorgehensweise zu planen.

4. Erbengemeinschaft: Besonderheiten
In einer Erbengemeinschaft gilt:
– Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden
– Uneinigkeit kann zu Verzögerungen führen
– Verkauf ist häufig die fairste und schnellste Lösung
Wichtig: Die Immobilie kann nicht „einfach so“ aufgeteilt werden; nur der Erlös aus dem Verkauf steht zur Verfügung.

6. Schulden & Belastungen prüfen
Bevor Entscheidungen getroffen werden, sollten folgende Punkte geklärt sein:
– Gibt es laufende Kredite?
– Bestehen Grundschulden oder Baulasten?
– Sind alle Unterlagen vollständig?
Diese Faktoren beeinflussen maßgeblich Verkauf, Vermietung oder Übernahme der Immobilie und sollten daher unbedingt berücksichtigt werden.
Interesse? Dann schreiben Sie uns gerne.
„*“ zeigt erforderliche Felder an

